Kleingärtner

Abmahnung und Kündigung

Eine Abmahnung oder Kündigung ist immer das letzte Mittel – wir möchten Konflikte lieber gemeinsam lösen. Auf dieser Seite erklären wir dir, was eine Abmahnung und eine Kündigung bedeuten, wie das Verfahren abläuft und was du in einem solchen Fall tun kannst.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine offizielle schriftliche Mitteilung des Vorstandes. Sie weist dich auf einen Verstoß gegen die Vereinsregeln hin und fordert dich auf, diesen innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Eine Abmahnung ist kein Grund zur Panik – sie gibt dir die Möglichkeit, die Situation zu korrigieren, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung beendet den Pachtvertrag und damit die Mitgliedschaft im Verein. Sie ist immer das letzte Mittel und wird nur ausgesprochen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Eine Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn:

Trotz Abmahnung keine Besserung eingetreten ist

Schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen

Der Vereinsfrieden nachhaltig gestört wird

Kleingarten versicherung

Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Zahlungsrückständen Pacht, Verwaltungskosten oder Umlagen wurden nicht fristgerecht bezahlt.

Vernachlässigung des Gartens Der Garten wird nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet oder gepflegt.

Bauen ohne Genehmigung Baumaßnahmen wurden ohne vorherige Genehmigung des Vorstandes durchgeführt.

Verstößen gegen die Gartenordnung Verbotene Pflanzen, Tiere oder Baulichkeiten sind vorhanden.

Unerlaubter Weiterverpachtung Der Garten oder Teile davon wurden ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben.

Ruhestörung Ruhezeiten werden nicht eingehalten oder andere Pächter werden durch Lärm gestört.

Versäumter Gemeinschaftsarbeit An der beschlossenen Gemeinschaftsarbeit wurde nicht teilgenommen und kein Ausgleichsbetrag bezahlt.

Bitte teile dem Vorstand immer deine aktuelle Wohnadresse mit.
Nur so können wir sicherstellen, dass wichtige Schreiben dich rechtzeitig erreichen.

Was solltest du bei einer Abmahnung oder Kündigung tun?

  1. Lies das Schreiben sorgfältig durch
  2. Nimm die gesetzte Frist ernst
  3. Behebe den Verstoß so schnell wie möglich
  4. Melde dich beim Vorstand, wenn du Fragen hast oder die Situation erklären möchtest
  5. Nutze bei Bedarf die Schiedsstelle des Vereins – sie ist neutral und hilft bei der Schlichtung

Häufige Fragen zur Abmahnung und Kündigung

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Wenn der Verstoß nicht fristgerecht behoben wird, kann der Verein weitere Schritte einleiten. Das können eine erneute Abmahnung, die Beseitigung des Verstoßes auf deine Kosten, ein Ausschlussverfahren oder die Kündigung des Pachtvertrages sein.
Wie viele Abmahnungen bekomme ich, bevor der Vertrag gekündigt wird?

Die Anzahl der Abmahnungen hängt vom jeweiligen Verstoß ab. Bereits eine Abmahnung kann zur Kündigung führen.

Warum ist eine Abmahnung immer so förmlich formuliert?

Das hat einen einfachen aber wichtigen Grund: rechtliche Absicherung.

Eine Abmahnung ist ein offizielles Rechtsdokument. Wenn der Verein später weitere Schritte einleiten muss – zum Beispiel eine Kündigung oder ein Ausschlussverfahren – muss er vor der Schiedsstelle oder einem Gericht nachweisen können, dass:

  • der Pächter eindeutig und klar über den Verstoß informiert wurde
  • ihm eine angemessene Frist zur Behebung gegeben wurde
  • die Abmahnung nachweislich zugestellt wurde (daher auch oft per Einschreiben)

Eine umgangssprachlich formulierte Abmahnung könnte als nicht ernst gemeint oder als bloßer Hinweis gewertet werden. Die förmliche Sprache stellt sicher, dass keine Missverständnisse entstehen und der Verein rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Kurz gesagt: Je förmlicher die Abmahnung, desto besser ist der Verein im Streitfall abgesichert.

Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja. Wenn du der Meinung bist, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, kannst du dich an die Schiedsstelle des Vereins wenden. Diese vermittelt neutral zwischen dir und dem Vorstand.

Kann ich die Frist verlängern?
In begründeten Ausnahmefällen kannst du dich an den Vorstand wenden und um eine Fristverlängerung bitten. Diese muss jedoch schriftlich beantragt und vom Vorstand genehmigt werden.
Die Schiedsstelle – neutrale Hilfe bei Konflikten

Du bist mit einer Entscheidung des Vorstandes nicht einverstanden? Die Schiedsstelle des Vereins steht dir zur Verfügung. Sie vermittelt neutral zwischen allen Beteiligten und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegen einen Beschluss der Schiedsstelle kannst du innerhalb von 14 Tagen Einspruch beim Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e. V. einlegen.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung nicht lese oder ignoriere?
Die Abmahnung gilt als zugestellt, sobald sie an deinen zuletzt beim Verein gemeldeten Wohnort adressiert wurde. Es spielt keine Rolle, ob du sie tatsächlich gelesen hast oder nicht. Die Frist beginnt ab dem Zustelldatum zu laufen. Es liegt daher in deinem eigenen Interesse, dem Verein immer deine aktuelle Wohnadresse mitzuteilen.
Was passiert mit meinen Investitionen im Garten, wenn der Vertrag gekündigt wird?

Bei einer Kündigung verlierst du alle Anrechte auf das Vereinsvermögen. Über den Verbleib von Baulichkeiten und Anpflanzungen entscheiden die Bedingungen des Pachtvertrages. Im Zweifelsfall wende dich an den Vorstand oder die Schiedsstelle.

Kann der Vorstand Maßnahmen auf meine Kosten durchführen?
Ja. Wenn du den Verstoß nicht fristgerecht behebst, ist der Verein berechtigt, die notwendigen Maßnahmen selbst durchführen zu lassen – und dir die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.