Achtung – im April ist das Büro nur 23.04. und 30. 04. von 17 bis 19 Uhr geöffnet.
Unser Vereinshaus „Der Heidkrug“

Ob kleiner Kreis oder größere Events, wie z.B. Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage, Konfirmationen, Betriebsfeiern oder Business – Tagungen.
Das Gemeinschaftshaus des KGV – Mühlentor e. V. bietet für private Anlässe ebenso wie für Firmen-Events den passenden Rahmen.
Wir vermieten günstige Veranstaltungsräume für nahezu alle Bedürfnisse und Ansprüche.
Auf dem Gesamt-Areal sind Events mit bis zu 120 Personen möglich. Neben dem großen Saal mit Tresen bieten wir eine Terrasse für Grillfeste sowie eine großzügige Gartenlandschaft und somit ideale Voraussetzungen für eine gelungene
Feier bzw. Veranstaltung.
Unser Festsaal bietet Platz für bis zu etwa 80 Personen und bildet einen idealen, großzügigen Rahmen für Ihre Vereins- und Clubfeiern, Sylvester- & Fasching Partys aber auch für Klassentreffen und größere Familienfeste sowie Tanz – Tee Veranstaltungen.
Für Festlichkeiten im kleineren Rahmen besteht die Möglichkeit zur Nutzung unserer Gaststätte für ca. 40 Personen. Ein großzügiger Tresen, Mobiliar und Küchennutzung sind selbstverständlich enthalten.
Die Räumlichkeiten können während unserer Bürozeiten (donnerstags 17:00 – 19:00 Uhr) besichtigt werden.

Was du wissen solltest, wenn du den Heidkrug mieten möchtest
Kosten für die Nutzung des Gastraums
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf die Gesamtsumme in Höhe von 50,00 € fällig !
Der Mietpreis für Gastraum + Saal incl. Endreinigung beträgt:
für Nichtmitglieder 325,00 €
Vereinsmitglieder 250,00 €
Der Mietpreis nur für den Gastraum incl. Endreinigung beträgt:
für Nichtmitglieder = 225,00 €
Vereinsmitglieder 175,00 €
Kaution: 350,00 €
(wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet)
Heizungspauschale: 25,00 €
(während der Heizperiode vom 01.10. – 30.04. d. J. )
Vertragsbedingungen
§1 – Mietsache, Nutzung, Mietdauer und Mietpreis
Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache ausschließlich zur privaten/vereinsgemeinschaftlichen Nutzung. Der Vertrag schließt die Nutzung der Einrichtungen in diesen Räumen wie Geschirr, Bestuhlung, Geschirrspüler, Kühlschrank usw. mit ein. Sollten die Räume an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen vermietet sein gilt folgende Regelung: Der Erstmieter muss am nächsten Tag das Mietobjekt bis 10.00 Uhr besenrein an den Verein übergeben. Der Nachmieter kann dann nach erfolgter Endreinigung ab 13.00 Uhr über die von ihm gemietete Mietsache verfügen.
§ 2 – Rücktrittsklausel
Für den/die Mieter ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 3 Monate vor Beginn des Mietverhältnisses ohne Angabe von Gründen möglich. Bei späterem Rücktritt vom Vertragseitens des/der Mieter gilt bis in Härtefällen, welcher nachgewiesen werden muss:Ø bei Rücktritt bis 2 Monate vor Nutzungstermin: 25 % der Miete wird fälligØ bei Rücktritt bis 1 Monat vor Nutzungstermin: 50 % der Miete wird fälligØ danach: 75 % der Miete wird fällig
§ 3 – Behandlung der Mietsache, Mängel
Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die Außenanlagen einschließlich ihrer Sauberhaltung. Geschirr, Besteck und Gläser sind nach dem Gebrauch zu spülen und ordnungsgemäß einzuräumen. Trockentücher sind mitzubringen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Mietsache besenrein zu hinterlassen. Mit der Rückgabe der Mietsache sind Leergut, Abfälle u. ä. mitzunehmen.Für fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachte Schäden ist der Mieter dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Der Vermieter beauftragt hierfür, mit ihm kooperierende Firmen (ggf. auch Notdienst, Wochenendeinsatz).
§ 4 – Verhalten des Mieters und seiner Gäste
Der o. g. Mieter hat während der gesamten Nutzung der Mietsache persönlich anwesend zu sein, gilt dem Vermietergegenüber als direkter Ansprechpartner und ist allein haftend. Das Verhalten des Mieters und der Teilnehmer an der Veranstaltung ist dem Anliegen der Vereinsmitglieder nach Erholung anzupassen. Das betrifft insbesondere die Lautstärke der Unterhaltungsmusik und der verbalen Kommunikation. Das Abspielen im Freien bedarf der vertraglichen Vereinbarung. Das Abspielen von Musik zwischen 22.00 Uhr und 09.00 Uhr im Freien ist nicht gestattet. Ebenso ist darauf zu achten, dass in diesem Zeitraum keine Geräusche aus eventuell geöffneten Fenstern dringen. Grundsätzlich sind Lärmbelästigung, Umzüge durch die Kleingartenanlage und das eigenständige Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Eventuelle Bußgeldverfahren und die Nichteinhaltung der Sperrstunde gehen zu Lasten des Mieters. Bei groben Verstößen kann die Weiterführung der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vorstands untersagt werden.
§ 5 – Einhaltung der Vertragsbedingungen
Der Vorstand des Vereins, oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, jederzeit unangemeldet Kontrollen derVeranstaltung durchzuführen.
§ 6 – Gebühren
Der Mieter ist für die „GEMA“ Gebühren selbst verantwortlich.
§ 7 – Umstände höherer Gewalt
Sollten Umstände höherer Gewalt (z. B. Rohrbruch, Brand, Heizung, Frost, Schnee- oder Sturmschäden) eine Benutzungder Mietsache verhindern, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die bereits verauslagte Anzahlung wird dann erstattet.
§ 8 – Sonstige Vereinbarungen
Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, insbesondere BtMG, JuSchG usw., liegt in der Zuständigkeit des Mieters. Für eventuelle Diebstähle und Unfälle im Vereinsheim und in der Kleingartenanlage übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung!
§ 9 – Datenschutz und Datenweitergabe
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß denBestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist der Mietereinverstanden. Er hat jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Diese Daten werden spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss gelöscht. Bei Sachbeschädigungen in umliegenden Parzellen die offensichtlich durch den Mieter oder seinen Gästen verursacht wurden, ist der Vermieter berechtigt die Kontaktdaten des Mieters an die Geschädigten, zwecks Anzeigenerstattung bzw. Stellung von Schadensersatzforderungen, herauszugeben.
§ 10 – Internetnutzung
Die Nutzung des Internetzugangs (Gastzugang) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 11 – Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Lübeck.