Das kostet dein Kleingarten

Ein Kleingarten verursacht Kosten und wenn du Pächter wirst, hast du ähnlich wie ein Mieter einer Wohnung finanzielle Verpflichtungen.
Abgesehen von dem, was du in deine neue Leidenschaft investierst, kostet dein Kleingarten auf jeden Fall jedes Jahr Pacht, Mitgliedsbeitrag, Versicherung (Ist Pflicht!) .
Durchschnittlich musst du bei einem Beispielgarten von 400 m² mit ca. 200 € pro Jahr und Garten rechnen – das kann etwas mehr sein, weil du vielleicht mehr Fläche hast oder mehr als die Grund-Versicherung abgeschlossen hast für deine Laube.
Die Summe dient nur als Richtwert, damit du grob weißt, was auf dich zukommt.
Wir haben dir hier mal die Kosten in den einzelnen Punkten aufgegliedert:
So setzen sich die Kosten zusammen
Kleingarten pachten
Folgende Kosten fallen bei Übernahme einer Parzelle an:
30,00 € Aufnahmegebühr (einmalig)
10,00 € Schreibgebühren (einmalig)
60,00 € Verwaltungsgebühr (jährlich)
Kleingarten von einem Pächter übernehmen
Du möchtest einen Garten von einem Vereinsmitglied übernehmen? Dafür ist wichtig zu wissen: Für das Garteninventar, eine Laube, Geräte und ähnliches kann der Vorpächter natürlich Abstand verlangen. Aber: das ist kein Verkauf der Parzelle! Der Boden an sich, also die Parzelle gehört der Hansestadt Lübeck und ist lediglich verpachtet. Pächter einer Parzelle dürfen auch nicht „unterverpachten“ .
Bitte sprich uns unbedingt an, bevor du einen Garten übernimmst und eine Abstandszahlung leistest, denn du musst ein paar Voraussetzungen dafür erfüllen – wir beraten dich gern.
Lies hier mehr dazu: Kleingärtner werden.
Du ersparst dir und dem Vorstand möglicherweise viel Ärger!
Jährliche Pachtgebühren
Die Pachtzahlung wird nach Größe der Parzelle berechnet und ist also nicht gleich hoch für alle Parzellen.
Für die Berechnung: Die Pacht beträgt 0,24 € pro m² – dazu kommt die Abgabenpauschale von 0,014 € pro m²
und der Öko-Fonds von 0,005 € pro m²
zusammen: 0,259 € pro m²
Als Beispiel kostet die Pacht für eine 400 m² Parzelle also:
400 m² x 0,259 € = 103,60 €
Ende September bekommst du eine Rechnung für die Verwaltungs- und Pachtgebühren. Bitte überweise den Betrag termingerecht, da wir sonst das Mahnverfahren einleiten.
Tipp: Du machst Onlinebanking?
Hinterlege deine Kontoverbindung doch bei der ersten Zahlung als Vorlage bei Ihrer Bank.
Beitrags- u. Pachtzahlungen:
IBAN: DE 59 2305 0101 0023 2752 74
Vereinsmitgliedschaft
Nur Vereinsmitglieder können eine Parzelle pachten. Bist du also noch kein Mitglied und willst einen Garten übernehmen, wirst du also zunächst als Mitglied aufgenommen. Die Voraussetzung dafür: Du wohnst nachweislich in Lübeck!
Die oben aufgeführten jährlichen Verwaltungskosten sind dein Mitgliedsbeitrag und fallen jedes Jahr an, solange du Mitglied bist.
Versicherung
Achtung, die Bankverbindung für die Versicherung ist nicht die gleiche, wie für die Pachtzahlungen:
Zahlungsempfänger: KGV Mühlentor e. V.
Bankverbindung: DE22 2305 0101 0008 8080 99
Verwendungszweck: KVD + Mitgliedsnummer
Laubenversicherung
Die FED – Gruppenversicherung (Laubenversicherung: Feuer-, Einbruchdiebstahl / Vandalismus-, Sturm- /Hagel-Versicherung)
Da es sich bei der FED-Versicherung um Gruppenverträge handelt, die zwischen den entsprechenden Landesverbänden und der Basler Sachversicherungs-AG, vertreten durch die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, geschlossen wurden, wird eine Einzelpolice für die aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft Teilnehmenden nicht erstellt.
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Versichert gelten die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten (außer Pergolen) auf dem gepachteten Kleingartengrundstück nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) – nachstehend versicherte Gebäude genannt – einschließlich kleingartenüblichen Inhalt zum Neuwert.
Der Feuer-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008) zugrunde gelegt.
Im Rahmen der Inhaltsversicherung gelten Einfriedungen, Zäune, Bäume, Sträucher und Stauden bis 10% der Inhaltsversicherungssumme, max. 300,00 €uro mitversichert, soweit sie in Verbindung mit Laubenbränden vernichtet oder beschädigt werden. Im Falle eines Gebäudeschadens durch Feuer werden notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssummeübernommen. Eingeschlossen in die Feuer-Versicherung sind auch Schäden infolge Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs.
Schäden durch Überspannung infolge Blitz sind bis 10% der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherungssumme ohne Selbstbeteiligung mitversichert.Der Sturm-/Hagel-Versicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) zugrunde. Außen an der Laube angebrachte, genehmigte Gebäudebestandteile (Überdachungen und Vordächer) sind bis zu 500,00 €uro je Schadenereignis mitversichert.
Ebenfalls werden im Falle eines Laubenschadens durch Sturm/Hagel notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen.Wenn die Grundversicherung für die versicherten Gebäude nicht dem tatsächlichen Neubauwert der Gebäude entspricht, ist eine Höherversicherung zu beantragen, damit keine Unterversicherung besteht.
Ebenso ist eine Höherversicherung für das versicherte Inventar zu beantragen, wenn die Grundversicherung für den kleingartenüblichen Inhalt nicht dem tatsächlichen Neuwert des Inventars entspricht. Übersteigt der tatsächliche Neubauwert der versicherten Gebäude die vereinbarte Gebäudeversicherungssumme und/oder übersteigt der tatsächliche Neuwert des Inhalts der versicherten Gebäude die vereinbarte Inhaltsversicherungssumme, besteht eine Unterversicherung .
Sie wird bei der Schadenregulierung berücksichtigt, mit der Folge, dass der Schaden nicht in vollem Umfang bezahlt wird.Gegen Einbruchdiebstahlschäden einschließlich Vandalismus ist der kleingartenübliche Inhalt in den versicherten Gebäuden zum Neuwert versichert. (Vandalismus ist die Zerstörung und Beschmutzung des versicherten kleingartenüblichen Inhalts nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherten Gebäude.) Gebäudebeschädigungen, die in Verbindung mit Einbruchdiebstahl verursacht werden, werden bis zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert; Bei Vereinbarung einer Höherversicherung des Inhaltes erhöht sich der Betrag um weitere 10% der Höherversicherungssumme.
An-/Ummeldung Laubenversicherung
Die Anmeldung zur FED-Laubenversicherung erfolgt über unser An-/Ummeldeformular über den Verein. Bei Beibehaltung des Versicherungsumfangs, muss aufgrund der Neuordnung der FED-Laubenversicherung ab 01.01.2022 kein neuer Antrag gestellt werden. Es müssen lediglich die 5,00 Euro Erhöhung des Grundbetrages bei der Überweisung berüchsichtigt werden.
Die Umstellung erfolgt automatisch! Bei Höherversicherung der Laube/Laubeninhalts während des Versicherungszeitraums, oder zum Beginn eines neuen Kalenderjahres einfach erneut ein aktualisiertes An-/Ummeldeformular ausfüllen und im Vereinsbüro einreichen und die Versicherungsprämie als Gesamtsumme. bzw. die Differenz überweisen an:
Zahlungsempfänger: KGV Mühlentor e. V.
Bankverbindung: DE22 2305 0101 0008 8080 99
Verwendungszweck: KVD + Mitgliedsnummer
Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wiedererrichteten Gebäude und der kleingartenübliche Inhalt neu versichert werden müssen.
Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, 3 Stunden pro Jahr Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Termine dafür findest du hier.
Mitglieder, die die Gemeinschaftsarbeit nicht geleistet haben, bekommen eine Rechnung in Höhe von 60,-€.
Und so geht es: Du kommst zu einem der Termine für Gemeinschaftsarbeit, arbeitest 3 Stunden mit und sprichst am Besten direkt einen der Obleute an.
Da wir mehr als 1200 Mitglieder haben und unsere ehrenamtlichen Obleute nicht jeden per Angesicht kennen, ist es wirklich wichtig, dass du dich bemerkbar machst und die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit abzeichnen lässt!
Wenn du einen Eckgarten hast, also mindestens zwei Seitenlängen Hecke, bist du von der Gemeinschaftsarbeit befreit, wenn du über das Jahr die Hecke und den Weg entsprechend pflegst. Aber Achtung: Auch Eckgartenpächter müssen sich austragen lassen – das ist am Ende der Saison – vom 1. September bis 31.Oktober jeden Donnerstag von 17 – 19 Uhr oder Samstag von 9-12 in der Werkstatt möglich.