Wichtige Regeln im Kleingarten

Liebe Gartenfreunde!
Mit mehr als 1200 Gärten ist unser Verein der größte in Lübeck und auch deutschlandweit einer der großen. Daher sind Regeln für das Miteinander wirklich wichtig.
Einige Regeln für Kleingärten leiten sich schon aus dem Kleingartengesetz ab und unsere Vereinssatzung enthält alle wesentlichen Infos, die wichtig sind, damit wir alle eine gepflegte und schöne Gartenanlage genießen können.
Bitte hilf mit, indem du dich auch mit deinen Pflichten ein Stück weit beschäftigst. Unten findest du die wichtigsten Eckpunkte aufgeführt – ausführlich kannst du das in unserer Satzung nachlesen.
Häufige Fragen zu den Regeln im Kleingarten
Halte die Regeln ein
Nur so kennst du alle wichtigen Aspekte und kannst für einen für einen respektvollen Umgang mit deinen Nachbarn sorgen.
Kleingärtnerische Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz und unsere Vereinssatzung sieht vor, dass du ein Drittel deiner Pachtfläche für den Anbau von Obst und Gemüse nutzt. Klar ist in deinem Garten genug Platz für die Schaukel oder die Sitzecke, aber es sollte zu sehen sein, dass du nicht nur im Garten sitzt, sondern auch wirklich deine eigene Ernte im Blick hast.
Pünktliche Zahlungen
Komme deiner Bringeschuld nach und zahle die Pacht und Beiträge rechtzeitig. Dies hilft uns, die Vereinsangelegenheiten reibungslos zu organisieren, was bei mehr als 1200 Mitgliedern gar nicht so einfach ist. Um zu vermeiden, dass wir offenen Pachtzahlungen lange hinterher laufen, sind wir dazu übergegangen diese an ein Inkasso Unternehmen weiter zu geben. Du sparst uns und dir nicht nur Nerven, wenn du pünktlich zahlst, sondern auch bares Geld für Mahngebühren und Inkassoverfahren.
Pflege Deines Gartens
Halte deine Parzelle in einem ordentlichen Zustand und pflege sie regelmäßig. Dies trägt zum gepflegten Gesamtbild unserer Anlage bei und auch deine Nachbarn wird es freuen. Übrigens sollte dein Komposthaufen nicht direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn liegen und beachte bitte auch die Abstände, wenn du Sträucher und Bäume pflanzt.
Mitmachen
Förder unsere Vereinsgemeinschaft durch deine Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und Anlagenversammlungen. Dein Engagement stärkt unser Vereinsleben.
Hecken und Wege
Die Hecke deines Kleingartens ist zwar deine, aber die Kleingartenverordnung und unsere Satzung haben ein paar Ansprüche an dich, die du unbedingt einhalten solltest. Das Thema Hecken ist immer wieder Grund für Streitigkeiten, dabei gibt es dafür eindeutige Regeln:
Grundsätzlich darf deine Hecke nicht höher als 120cm am Weg, 180 cm zur Straße cm sein und 40cm breit sein.
Die Höhe hat den Hintergrund, dass zum Beispiel Radfahrer im Gelände besser gesehen werden – das bringt auch unseren Kindern mehr Sicherheit. Was die Breite betrifft, so ist abgesehen von einem einheitlich-gepflegten Bild auch der Zugang für Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge wichtig.
Auch du möchtest, dass wenn der Notfall eintritt diese Fahrzeuge durchkommen, um dir zu helfen.
Motorzeiten - wann darfst du "Krach" machen und wann nicht
Mittagspause
Grundsätzlich ist das ganze Jahr durch die Mittagspause von 13 bis 15 Uhr verboten, motorbetriebene und laute Geräte zu nutzen.
In der Saison sind folgende Zeiten erlaubt:
01.05.-30.09.
= Mo. – Fr. 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr, Sa. 9:00 – 13:00 Uhr
Außerhalb der Saison sind folgende Zeiten erlaubt:
1.10. -30.4.
= Mo. – Sa. 9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 – 20:00 Uhr
Bäume und Sträucher
Gut geeignet sind:
Kleinwüchsige Obstbäume:
– Säulenobst (Apfel, Birne)
– Spindelbusch-Formen
– Zwergobstbäume
– Pfirsich und Aprikose als Fächerspalier
– Sauerkirschen (besonders Schattenmorelle)
Kleine Zierbäume:
– Japanischer Ahorn (Acer palmatum)
– Kugelahorn
– Zierkirsche (kleinwüchsige Sorten)
– Magnolien (kleinere Sorten)
– Zierapfel (Malus)
Grundsätzlich sind folgende Bäume ungeeignet:
– Große Waldbäume, die natürlicherweise über 3,00 Meter hoch werden
– Dazu gehören folgende Laubbäume: Eichen, Buchen, Ahorne, Linden, Eschen, Kastanien
– und folgende Nadelbäume: Eibe, Tannen (alle Arten), Douglasie, Fichten (alle Arten), Kiefern (alle Arten), Zypressen (alle Arten), Lebensbaum (nur als Hecke), Mammutbaum, Zedern (alle Arten), Wacholder (alle Arten)
– Schnellwachsende Bäume mit invasiven Wurzeln: Pappeln, Weiden, Birken
– Stark fruchtende Bäume: Walnussbäume, Wilde Kirschbäume
Auswahl von Gehölzen, die nicht im Kleingarten angepflanzt werden dürfen, da sie verschiedenen Krankheitserregern und Schadinsekten die Überlebensmöglichkeiten bieten:
– Erbsenstrauch (höher als 3,00 m)
– Goldregen (Viruserkrankungen
– Essigbaum
– Schlehe (Überträger von Scharka-Virus – gefährlich für Obstbäume)
– Feuerdorn (Hauptwirt für Feuerbrand – gefährlich für Obstbäume)
– Felsenbirne
– Mispel (Cotoneaster) (Hauptwirt für Feuerbrand – gefährlich für Obstbäume)
– Weiß- u. Rotdorn (Hauptwirt für Feuerbrand – gefährlich für Obstbäume)
Wichtige Kriterien bei der Auswahl:
– Endgröße maximal 3-4 Meter
– Schwach wachsende Wurzeln
– Geringer Pflegeaufwand
– Mehrfacher Zierwert (Blüten, Herbstfärbung, Früchte)
– Resistenz gegen Krankheiten
– Standortgerechte Auswahl
– Keine invasiven Wurzeln
Bei der Pflanzung sollten Sie:
– Den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten
– Die Ausrichtung zur Sonne beachten
– Genügend Platz für die Entwicklung einplanen
Gemeinschaftsarbeit
Einmal im Jahr bist du als Mitglied verpflichtet, im Rahmen der Gemeinnützigkeit die Gemeinschaftsarbeit von drei Stunden abzuleisten. Die Termine, an denen du diese ableisten kannst, findest du ausgehängt in den Schaukästen und natürlich hier rechtzeitig auf der Webseite. Nach getaner Arbeit lasse sie dir bitte mit einer Unterschrift bei den Obleuten oder in der Werkstatt bestätigen! Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird laut Beschluss mit 60 € „Strafgebühr“ berechnet.
Wenn du einen Eckgarten mit zwei Heckenfluchten in der Anlage St. Jürgen hast, kannst du die Gemeinschaftsarbeit im Rahmen der ganzjährigen Heckenpflege leisten. Aber Achtung, auch dafür benötigen wir eine Unterschrift von dir, die du bis spätestens bis Oktober in der Werkstatt hinterlegen kannst. Unsere Obleute prüfen dies, daher besprich dies bitte mit dem Obmann oder der Obfrau, die in deinem Revier zuständig ist.