Bauen in der Gartenanlage
Planst du einen Neubau oder möchtest du deine Laube erweitern?
Wer in unserer Anlage baut, braucht vorher grünes Licht vom Vorstand.
Das klingt bürokratisch, ist aber schnell erledigt – und schützt dich vor späteren Problemen.
Hier findest du alles, was du wissen musst.
Häufige Fragen beim Bauen im Kleingarten
So läuft es ab
- Bauantrag ausfüllen – Lade das Formular hier herunter und fülle es aus.
- Unterlagen zusammenstellen – Reiche zusammen mit dem Antrag einen Lageplan, Grundriss, Ansichten, einen Fundamentplan und eine kurze Baubeschreibung ein.
- Antrag beim Vorstand einreichen – Bringe alle Unterlagen zu den Vereinssprechstunden bei uns vorbei oder sende es uns zu.
- Auf die Zustimmung warten – Erst wenn du unsere schriftliche Genehmigung hast, darfst du mit den Bauarbeiten beginnen.
- Bauen & abschließen – Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Genehmigung abgeschlossen sein.
- Bauabnahme – Nach Fertigstellung führen wir gemeinsam die Abnahme durch.
Was ist erlaubt?
- Größe: Die Laube darf maximal 24 m² Grundfläche haben – inklusive überdachtem Freisitz. Dachüberstände zählen nicht dazu.
- Höhe: Die Firsthöhe darf maximal 3,50 m betragen, die Traufhöhe maximal 2,25 m.
- Abstand: Zu Nachbarparzellen musst du mindestens 2,50 m Abstand einhalten, zum Außenzaun der Anlage mindestens 3,00 m. (Auch wenn eine bereits bestehende Laube ersetzt werden soll, die diese Maße nicht einhält.)
- Einfache Ausführung: Die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.
- Keine fest eingebaute Feuerstätte.
- Keine Blechplatten oder asbesthaltige Baustoffe beim Bau verwenden.
Was kostet der Bauantrag?
Für die Bearbeitung und Genehmigung deines Bauantrags sowie die Bauabnahme fällt einmalig eine Gebühr von 20,00 € an.
Bestandsschutz?
Hast du eine ältere Laube, die noch vor dem 3. Oktober 1990 genehmigt wurde und größer als 24 m² ist? Dann steht sie unter Bestandsschutz – du darfst sie aber weder erweitern noch modernisieren, sonst verlierst du diesen Schutz.
Verantwortung
Als Bauherr bist du selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Bau- und Sicherheitsvorschriften. Feuerwehrzufahrten müssen während der gesamten Bauzeit freigehalten werden.
